CDU Kreisverband Unna

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Inklusionsschulgesetz des Landes gefährdet Bildungsqualität an den Schulen im Kreis Unna



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Derzeit herrscht große Verunsicherung bei den Schulen im Kreis Unna über einen Entwurf für ein Inklusionsschulgesetz. Die rot-grüne Landesregierung hat vor, dass ab dem 1. August 2013 die Eltern von Kindern mit Behinderungen ein Rechtsanspruch auf eine Beschulung in einer allgemeinen Schule haben, sofern ihr Kind die erste Klasse einer Grundschule, die 5. Klasse einer weiterführenden Schule, in die gymnasiale Oberstufe oder in ein Berufskolleg eintritt. Die kreisweit umfangreich tätigen Kompetenzzentren sollen spätestens zum 31. Juli 2014 aufgelöst werden. Ina Scharrenbach MdL: „Egal mit welcher Schulleitung ich derzeit über diesen Entwurf eines Inklusionsschulgesetz spreche, überall bekomme ich fast gleichlautend die Rückmeldung: Die Umsetzung können wir in der verbleibenden kurzen Zeit nicht schaffen.

Ich habe die große Sorge, dass die rot-grüne Landesregierung mit ihrem Inklusionsschulgesetz sehenden Auges das Kinde mit dem Bade ausschüttet. Wenn dieses Inklusionsschulgesetz zum 1. August 2013 starten soll, können die Schulen weder den Kinder mit Behinderungen noch den Kinder ohne Behinderungen gerecht werden. Die Qualität im Bildungswesen wird auf der Strecke bleiben. In dem gesamten Gesetzentwurf werden keine Angaben zu den personellen und sächlichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion genannt. Darüber hinaus fehlt es an einem strukturellen pädagogischen Konzept für die allgemeinen Schulen. Und die Regelschulen, die derzeit bereits Kinder mit Behinderungen beschulen, beklagen sich, dass sie sich mit der Umsetzung allein gelassen fühlen. Damit eines klar ist: Ich bin durchaus der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in einer Schule lernen können, aber dann müssen die Rahmenbedingungen klar sein und alle Beteiligten müssen Zeit zur Umsetzung haben. Insbesondere in schulpolitischen Prozessen gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Daher wäre es sinnvoller, wenn sich die Landespolitik mehr Zeit zur Umsetzung nimmt und erst die Rahmenbedingungen bestimmt, wie die Inklusion in NRW umgesetzt werden soll und nicht umgekehrt. Konkret heißt das: Die Landesregierung soll das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 1. August 2014 verschieben. Dann stehen auch Sonderpädagogen zur Verfügung, die in den allgemeinen Schulen dringend benötigt werden.“ Ein Punkt treibt die hiesige Landtagsabgeordnete besonders um: Erstmals will NRW Schulgrößen für Förderschulen festlegen. Diese Schulgrößen sollen ebenfalls ab dem 1. August 2013 Gültigkeit erlangen. Demnach sollen bspw. Förderschulen im Verbund bzw. Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“, die wir überwiegend im Kreis Unna haben, nur noch einen Fortbestand haben, wenn sie mindestens 144 Schüler haben. Haben diese Schulen weniger als 144 Schüler, sollen sie zum 1. August 2014 keine Schüler mehr aufnehmen dürfen. Sie sollen dann kraft Verordnung schrittweise abgebaut werden. Der Schulträger kann dann auch beschließen, die Klassen dieser Schulform als „auslaufende Kooperationsklassen“ an einer allgemeinen Schule fortzuführen. Scharrenbach MdL: „Ist sich die rot-grüne Landesregierung eigentlich bewusst, was sie mit diesem Gesetz anrichtet? Viele Kommunen haben Gelder in ihre Förderschulen investiert. Was sollen die Kommunen mit den Gebäuden machen? Fördermittel, die z.B. für den Ausbau von Ganztagesbetrieben in Anspruch genommen wurden, könnten von den Städten und Gemeinden zurückgefordert werden. Hier sollen durchaus erfolgreich arbeitende Strukturen schlicht zerschlagen werden. Wenn dieses Gesetz so kommt, verlieren am Ende alle Kinder im Schulsystem – Kinder mit Behinderungen und ohne Behinderungen.“