CDU Kreisverband Unna

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Bedenken zur Umsetzung der schulischen Inklusion in NRW



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Schon im November 2012 äußerte die hiesige CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach große Bedenken in Hinblick auf die Umsetzung der schulischen Inklusion in NRW. Scharrenbach: „Ich kann die Stadt Unna und die Schulen verstehen und teile ihre Sorgen in Bezug auf die Umsetzung der schulischen Inklusion in NRW. Es muss insbesondere klar sein, welche und wie viele Kräfte die Lehrer in den Schulen unterstützen, wie überhaupt die pädagogische Umsetzung von Inklusion in den Schulen gestaltet werden soll unddass das Land die Mehrkosten der Kommunen für Um- und Ausbauten an allgemeinen Schulen trägt. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Fragestellungen, die einer Beantwortung bedürfen. Aber wenn SPD und Grüne ihre Vorstellungen nicht deutlich nachbessern, wird die Umsetzung der schulischen Inklusion zu einer Frage der Sicherstellung von Qualität und Bildung für alle Kinder und Jugendlichen – denn genau um sie geht es bei der Umsetzung dieses Menschenrechtes: Recht auf Bildung – für Alle. Das ist das Recht und die Pflicht unserer Gesellschaft. Denn: Menschenrechte sind unteilbar.

Und weiter: „Wir sprechen hier von der Umsetzung eines Menschenrechts und ich bin persönlich durchaus davon überzeugt, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in einer Schule lernen können, aber dann müssen die Rahmenbedingungen klar sein und alle Beteiligten müssen Zeit zur Umsetzung haben. Insbesondere in schulpolitischen Prozessen gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Daher wäre es sinnvoller, wenn die Landespolitik erst die wesentlichen Rahmenbedingungen bestimmt, wie die Inklusion in NRW umgesetzt werden soll und nicht umgekehrt. Die Herausforderung besteht darin, dass die Umsetzung der schulischen Inklusion eine Generationenaufgabe ist und erfahrungsgemäß nicht sämtliche Probleme direkt zu Beginn gelöst werden können, sondern sich vieles erst im weiteren Prozess ergeben wird. Die Lehrer an allgemeinen Schulen, die heute schon Kinder mit Behinderungen unterrichten, sind überwiegend nicht hierfür ausgebildet, aber sie tun ihr Bestes, um Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen und ohne Behinderungen gleich gerecht zu werden. Ihre Erfahrungen und die der Sonderpädagogen aus der praktischen Arbeit sollten jedenfalls nach meiner Vorstellung in die Entwicklung des Gesetzentwurfes einfließen.“