CDU Kreisverband Unna

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Hubert Hüppe: Kommunale Entlastungen durch Sofort-Hilfe des Bundes -Der Kreis Unna sowie die angehörigen Städte und Gemeinden erhalten mindestens weitere 5,3 Millionen Euro ab 2015



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Als großen Fortschritt zur Entlastung der Kommunen bezeichnet der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete, Huber Hüppe das seitens des Bundes ab dem Jahr 2015 aufgelegte Soforthilfe-Paket in Höhe von 1 Milliarde Euro. Ich freue mich, dass die Auszahlung an die Kommunen nun konkret vereinbart wurde und somit in den Kreis Unna ab dem kommenden Jahr insgesamt mindestens weitere 5,3 Millionen Euro zur Entlastung der Kommunalhaushalte fließen werden, so der CDU Politiker. Der Kreis Unna wird dabei durch das Soforthilfepaket vom Bund durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) um insgesamt 3,2 Millionen Euro entlastet. Wichtig sei, dass sich diese direkte Entlastung für den Kreis Unna auch zu Gunsten der angehörigen Städte und Gemeinden bei der weiteren Entwicklung der Kreisumlage widerspiegelt. Für viele Städte stellt die Kreisumlage bereits die größte Aufwandsposition dar, die teils deutlich vor den Personalaufwendungen für die städtischen Bediensteten liegt. Eine direkte finanzielle Entlastung erfahren die Städte und Gemeinde durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer ab 2015. Insgesamt werden die Städte im Kreis Unna nach den vorliegenden Berechnungen dadurch um mindestens weitere 2,1 Millionen Euro entlastet.

Für die einzelnen Städte und Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung.

Bergkamen: 267.000 €
Bönen: 96.000 €
Fröndenberg/Ruhr: 72.000 €
Holzwickede: 115.000 €
Kamen: 201.000 €
Lünen: 418.000 €
Schwerte: 269.000 €
Selm: 72.000 €
Unna: 410.000 €
Werne: 222.000 €

Die Vereinbarung über das aktuelle Soforthilfepaket sowie die bereits komplette Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter in Höhe von 13,8 Millionen Euro ist ein notwendiger und richtiger Schritt um die Kommunen finanziell nachhaltig zu unterstützen, so Hüppe. Zum einen um den zugewiesenen Aufgaben durch den Bund gerecht zu werden und zum weiteren die Kommunen in ihre Handlungsfähig und Selbstbestimmung zu sichern. Weitere Schritte zur nachhaltigen Entlastung sind seitens der Bundesregierung angestrebt. Die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes ist hierbei als Kernstück zu betrachten. Aber auch durch die geplante Aufstockung des Sondervermögens können in Zukunft die nordrhein-westfälischen Kommunen mit weiteren Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro beim Ausbau der Kindertagesbetreuung rechnen.