CDU Kreisverband Unna

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Ina Scharrenbach MdL: Altengerechte Quartiersentwicklung ist Hausaufgabe des Landes



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Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens fordert, dass der Bund Kommunen bei Planungs- und Strukturmaßnahmen im Zuge der Gestaltung von altengerechten Quartieren unterstützt.


Dazu Ina Scharrenbach, CDU-Landtagsabgeordnete: „Der Landtag hat im Herbst 2014 entschieden, die altengerechten Quartiersentwicklung in unseren Städten und Gemeinden vorantreiben zu wollen. Allerdings hat das von Ministerin Steffens verantwortete Haus bisher versäumt, die notwendigen Instrumente miteinander zu verzahnen. Bereits am 4. November 2014 habe ich das zuständige Bauministerium danach befragt, ob Kommunen auch eine finanzielle Förderung für Planungen zum Umbau von altengerechten Quartieren erhalten. Die Antwort des Ministeriums ist bezeichnend: Die finanzielle Förderung von Städten und Gemeinden, zum Beispiel für altersgerechte Quartiersentwicklung ist im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nicht möglich. Gerade in diesem Bereich wäre es wichtig, den Städten und Gemeinden unterstützend unter die Arme zu greifen, damit älteren Menschen, die über wenig Einkommen verfügen, auch künftig altengerechte Wohnungen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen. Nicht der Ruf nach dem Bund ist hier des Rätsels Lösung, sondern einfach die Hausaufgaben in der eigenen Regierung machen: Programme miteinander sinnvoll verzahnen und Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, aktiv für ihre Bürgerschaft Städtebaupolitik machen zu können. Oder sollte Minister Groschek sein millionenschweres Wohnraumförderprogramm am Ende gar nicht für Kommunen öffnen wollen?“

Auch eine zweite Forderung der Ministerin löst Irritationen bei der hiesigen Landtagsabgeordneten aus: Steffens fordert, dass der Bund Kommunen ein Mitspracherecht bei der Zulassung neuer Altenpflegeheime einräumt. Scharrenbach: „Der Kreistag Unna hat auf Anregung der CDU-Kreistagsfraktion von einem landesseitig (!) neu eingeräumten Recht Gebrauch gemacht und hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, eine verbindliche Bedarfsplanung für die altenpflegerische Angebotsstruktur auf den Weg zu bringen. Damit ist für neue Vorhaben im Kreis Unna eine Sperre eingetreten. Der Bedarfsplan ist bis zum 31. März 2015 vom Kreistag zu verabschieden. Die finanzielle Förderung von teil- und vollstationären Plätzen in Altenpflegeheimen im Kreis Unna wird dann von einer Bedarfsbestätigung abhängig gemacht. Dieses Gesetz stammt aus dem Hause Steffens und der Kreis Unna ist einer der ersten Kreise, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Insofern nutzen wir hier im Kreis die von Seiten des Landtages eingeräumten Möglichkeiten voll aus. Gerade auf diesen Punkt, Mitsprache der Kommunen beim Neubau von Altenpflegeheimen, haben SPD, CDU und Bündnis `90/Die Grünen im Landtag großen Wert gelegt. Kennt Frau Ministerin Steffens das eigene Gesetz nicht?“