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Scharrenbach MdL: Wie geht es weiter mit der Schulsozialarbeit



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Am 26. November 2014 verkündete Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nun doch an der weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen werde. 48 Millionen Euro pro Jahr stellt die Landesregierung dafür ab 2015 bis 2017 zur Verfügung. Weitere 30 % - sprich rund 19,8 Millionen Euro – sollen die Kreise und kreisfreien Städte selbst aufbringen.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach fragte nun bei der Landesregierung nach, welche Kreise und kreisfreien Städte das „Angebot" der Landesregierung zur Fortführung der Schulsozialarbeit angenommen haben und in welcher Höhe sie Gelder bereits bekommen haben. Antwort: Fehlanzeige. Die Landesregierung kann mit Stand Anfang März 2015 nicht sagen, wie viele Kommunen die anteilige Landesfinanzierung in Anspruch nehmen werden. Denn: Ein zugehöriger Erlass wurde erst Mitte Februar 2015 veröffentlicht.

Auch im Kreis Unna hört man zu diesem Thema derzeit wenig. Sollte der Kreis Unna die Landesfinanzierung in Anspruch nehmen wollen, müsste er rund 540.000 Euro Eigenmittel aufbringen, um 1,26 Millionen Euro vom Land NRW zu erhalten. Bisher haben die zehn Städte und Gemeinden des Kreises Unna eine zeitlich befristete Fortführung der Schulsozialarbeit bis zum 30. Juni 2015 vollständig aus eigenen Mitteln gestemmt, nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärt hat, dass sich der Bund an der Weiterfinanzierung nicht beteiligen werde.

Ina Scharrenbach MdL: „Augenscheinlich hat die Kraft-Kutsche im November 2014 die galoppierenden Pferde des Landessozialministerium überholt. Anders lässt es sich nicht erklären, dass erst vollmundig gesagt wird, dass sich das Land NRW an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligt, aber der zugehörende Erlass erst rund drei Monate später auf den Weg gebracht wird. Die CDU Nordrhein-Westfalen versteht die Schulsozialarbeit als Teil des Systems „Schule": Sie gibt Kindern und Jugendlichen eine helfende Hand und bietet Unterstützung dort an, wo sie erforderlich ist. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Pädagoginnen und Pädagogen kann sie zu einem positiven „Lernort" und damit zu einem positiven „Lebensort" für Kinder und Jugendliche einen erheblichen Beitrag leisten. Kurzum: Ich bin sehr gespannt, ob und wann der Kreis Unna hier nun seine Hausaufgaben macht und ob er die Landesmittel bis 2017 in Anspruch nehmen will, um die Schulsozialarbeit zumindest für die nächsten Jahre im Kreis Unna abzusichern."

Einen Ausblick, insbesondere für Kommunen, die sich in schwieriger Haushaltslage befinden, gab die Landesregierung: „An der Förderung können auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage teilhaben. Sie können die verbleibenden Eigenanteile in ihre langfristig angelegten Haushaltssanierungspläne und Haushaltskonsolidierungskonzepte einplanen, ohne dass bereits deshalb die gesetzlich erforderliche Genehmigung verweigert wird.", ließ die Landesregierung Ina Scharrenbach MdL wissen.