Investitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen bietet große Chancen für den Kreis Unna - Hubert Hüppe MdB: Ruhrgebiet und Kreis Unna müssen nun zielgerichtet in Infrastruktur investieren



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Berlin/Kreis Unna. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe begrüßt das am Donnerstag mit einigen Änderungen beschlossenen Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Damit unterstützt der Bund die Kommunen mit insgesamt 5 Mrd. Euro zur Stärkung ihrer Investitionstätigkeit. In der Diskussion steht derzeit in welche Bereiche die investiven Mittel fließen dürfen. Dies ist gerade für die teilweise marode Infrastruktur des Ruhrgebietes von äußerster Wichtigkeit.

Hubert Hüppe freut dabei besonders, dass „ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen aus dem Ruhrgebiet weitere Änderungen am Gesetzentwurf zugunsten der Kommunen zwischen Duisburg und Hamm erreichen konnte.“ So wurde der explizite Ausschluss des ÖPNV bei städtebaulichen Investitionen einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus aufgehoben. Damit sind sowohl bauliche Maßnahmen an Haltestellen wie auch Investitionen in das rollende Material des Personennahverkehrs möglich.

Die Beschränkung der Fördermittel auf Lärmbekämpfung an Straßen hat eine Aufweitung erfahren. Den Ländern wird eine „weite Auslegung“ der Lärmbekämpfung zugebilligt, so dass beispielsweise auch Investitionen in die Erneuerung von maroden Straßenbelägen zur Lärmreduktion gestattet sind.

„Mit der Ausweitung der Förderkulisse, haben die Kommunen im Ruhrgebiet, also auch die zehn Städte und Gemeinden im Kreis Unna, die Möglichkeit zielgerichtet in die zum Teil marode Infrastruktur zu investieren. Einige Straßen im Kreisgebiet befinden sich in einem erbarmungswürdigen Zustand, hier kann nun Abhilfe geschaffen werden“, erklärt Hüppe. Auch sei es nunmehr möglich, zum Beispiel Bushaltstellen behindertengerecht umzubauen. „Die Kommunen sind jetzt aufgefordert Investitionsbedarfe zu benennen,“ so Hüppe abschließend.