Ina Scharrenbach MdL: Nachtragshaushalt zu den Kosten der Flüchtlingsunterbringung in den Städten und Gemeinden im Kreis Unna



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In diesen Tagen wird im Landtag Nordrhein-Westfalen der Zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 verhandelt. Mit diesem Nachtragshaushalt werden insbesondere Investitionsmittel für Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt werden. Für die neue Zentrale Unterbringungseinheit des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem ehemaligen Gelände der Landesstelle Unna-Massen werden 5,3 Millionen Euro Investitionsgelder zur Verfügung gestellt.

Ina Scharrenbach MdL (CDU): „Die CDU nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Nachtragshaushalt eine Unterstützung für Flüchtlinge aufgegriffen wird. Dennoch bleibt festzustellen, dass nach wie vor bei der Landesregierung kein Gesamtkonzept im Zusammenhang mit dem anhaltend hohen Zustrom von Menschen in unser Land erkennbar ist. Es bleibt auch nach über 1,5 Jahren erhöhter Flüchtlingszahlen bei einem eher kurzfristigen Krisenmanagement durch die Landesregierung statt einem vernünftigen Konzept, welches die Interessen der Städte und Gemeinden einbezieht.

Bisher ist im Nachtragshaushalt kein Cent enthalten, um unsere Städten und Gemeinden bei der Flüchtlingshilfe zu entlasten. An dieser Stelle hilft einmal mehr der Bund aus und zwingt damit das Land gleichermaßen tätig zu werden. Mit dem gestrigen Ergebnis des Bund-Länder-Gipfels zur Flüchtlingspolitik, stellt die CDU-geführte Bundesregierung NRW abermals 54 Mio. Euro zur Weiterleitung an die Kommunen zur Verfügung. Erfreulicherweise hat die Landesregierung inzwischen gelernt und angekündigt, das Geld dieses Mal vollständig an die Kommunen weiterzuleiten, und nicht wie beim letzten Mal, Gelder zur Sanierung des Landeshaushaltes zurückzuhalten.“ Die CDU geht davon aus, dass bis zur letzten Abstimmung in der kommenden Woche im Plenum des Landtages, der Zweite Nachtragshaushalt noch einmal geändert wird, damit die Städte und Gemeinden die zusätzlichen Mittel rasch bekommen können.

Mit der vorgezogenen Bundeshilfe von 54 Mio. Euro für 2015 muss NRW mit dem gleichen Betrag aufkommen. Nach Berechnungen der CDU-Landtagsfraktion NRW entfallen damit auf

Bergkamen: + 283.118 Euro in 2015
Bönen: + 112.388 Euro
Fröndenberg: + 133.384 Euro
Holzwickede: + 100.364 Euro
Kamen: + 253.802 Euro
Lünen: + 491.618 Euro
Schwerte: + 275.520 Euro
Selm: + 161.750 Euro
Unna: + 356.414 Euro
Werne: + 188.484 Euro

Keine Entspannung jedoch ergibt sich bei dem Thema Gesundheitskosten: Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Mittel um 650.000 Euro vor. Scharrenbach weiter: „650.000 Euro mehr sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Wichtig wäre eine Absenkung des Grenzbetrages von derzeit 70.000 Euro auf mindestens 50.000 Euro, so wie die CDU es fordert, damit die Städte und Gemeinden mi der gesundheitlichen Versorgung der vor Krieg und Gewalt fliehenden Menschen nicht alleine gelassen werden.“