Ina Scharrenbach MdL: Flüchtlingsunterbringung - Neue Notunterkünfte bringen neue Not



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Ein Zeltlager mit 1.000 Plätzen in Selm, bis zu 300 Plätzen in der ehem. Autobahnpolizei in Kamen und noch einmal über 100 Plätze in der Jugendherberge Lünen: Der Kreis Unna steht bei der landesweiten Schaffung von Notunterkünften vorne an.

Mit den neuen Notunterkünften wird in NRW aber auch ein neues Konzept gefahren werden: Kommen künftig die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Dortmund und in Bielefeld mit der Registrierung nicht mehr hinterher, wird der Überlauf unregistriert und ungeröngt in die Notunterkünfte weitergeleitet.

Die Aufnahmeeinrichtung in Massen-Nord soll dann künftig die Zuführungen aus den Notunterkünften nach Massen-Nord organisieren – dann erst findet die Registrierung statt, dann erst wird eine vorläufige Meldebescheinigung ausgestellt. Massen-Nord wird damit künftig für rund 3.500 Menschen mittelbar in 21 Notunterkünfte zuständig sein – ohne Selm, ohne Kamen, ohne Lünen.

Diese Neuorganisation bringt neue Not, denn: „Wenn Menschen bisher in einer Erstaufnahmeeinrichtung ankamen, wurden sie offiziell registriert. Aufgrund des organisatorischen Flaschenhalses „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ erhalten sie eine vorläufige Meldebescheinigung aus der zumindest hervorgeht, dass sie asylsuchend sind. Wenn die Leute demnächst unregistriert in die Notunterkünfte geschickt werden, werden sie kein Papier in den Händen halten, was ihren Status beschreibt. Denn die Registrierung ist eine hoheitliche Tätigkeit, die nicht von den Betreibern der Notunterkünfte wie das DRK durchgeführt werden darf. Darüber hinaus wird das Thema „ansteckende Krankheiten“ in den neuen Notunterkünften wieder an Dynamik gewinnen, denn die Leute werden ungeröngt untergebracht – neue Platzsperrungen sind absehbar.“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach. „Zur Ruhe kommen, ankommen: Das gilt für die Flüchtlinge und anderen Einreisenden mit diesem neuen Landeskonzept nicht mehr. Nur weil SPD und Grüne auf diesem Konzept drauf stehen, ist das was in NRW abläuft, schon lange nicht mehr sozial.“

Und auch ein weiteres Thema treibt sie um: „Wer stellt in Notunterkünften fest, ob es sich bei den eingereisten Personen um unbegleitete Minderjährige handelt? Es gilt nach herrschender Auffassung, dass das örtliche Jugendamt für die Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Jugendlichen zuständig ist. Und das Jugendamt ist sofort zu informieren, wenn Kinder bis 18 Jahren in den Einrichtungen ankommen. Sind die Mitarbeiter der Notunterkunfts-Betreiber hierfür ausreichend geschult? Sind die aufnehmenden Jugendämter ausreichend im Umgang mit unbegleiteten ausländischen Jugendlichen geschult – jedenfalls werden an die Mitarbeiter sowohl von Seiten der Europäischen Union als auch vom Landesfamilienministerium NRW hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation gestellt. Kurzum: Mit dem neuen Konzept wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Flaschenhals made in NRW – neben dem BAMF-Problem – geschaffen. Hilflosigkeit regiert – und das ist sprichwörtlich!“, so Scharrenbach abschließend.