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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, wonach dem Bund für die Gewährung eines Bundesbetreuungsgeldes die Gesetzgebungskompetenz fehlt, setzt sich der CDU-Kreisverband Unna für die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes in NRW ein. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-NRW, Armin Laschet, fordert der heimische CDU-Kreischef Marco Morten Pufke die Landtagsfraktion der Union auf, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Düsseldorfer Landtag einzubringen. „Der Landesgesetzgeber ist gefragt, die Herstellung der Wahlfreiheit für Eltern mit Kindern unter drei Jahren sicherzustellen und die monetäre Anerkennung einer häuslichen Erziehungsleistung durch ein Landesbetreuungsgeld zu gewährleisten“, heißt es in dem Schreiben des CDU-Kreisverbandes Unna an Armin Laschet. Nach Angaben des CDU-Kreisvorsitzenden wurden bis zum Karlsruher Richterspruch insgesamt 3.481 Anträge auf Betreuungsgeld positiv durch die zuständige Kreisverwaltung in Unna bewilligt.