CDU Kreisverband Unna

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Wahl- und Chancengleichheit sind auch ohne Stichwahl gegeben



21.02.2019:



Wähler zeigen sich beim zweiten Wahlgang gewöhnlich wenig motiviert


Vor dem Hintergrund der am kommenden Dienstag vom Kreistag zu beratenden Resolution von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen meldet sich Marco Morten Pufke, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes, zu Wort.


Erfahrungsgemäß sei die Beteiligung am zweiten Wahlgang erheblich geringer als am ersten. 2015 sei es in etwa 50 NRW-Kommunen zu Stichwahlen gekommen. Im Landesschnitt lag die Wahlbeteiligung bei nur 34,5 Prozent.

Dazu Pufke: „Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Favorit aus dem ersten Wahlgang in der Stichwahl Stimmen einbüßt, weil die Wahlbeteiligung deutlich zurückgeht. Da kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass der zweite Wahldurchgang zu einer stärkeren Legitimation des Gewählten führt.“

Zudem sei die Rechtsfrage schon 2009 abschließend geklärt worden: Der Verfassungsgerichtshof NRW hat vor zehn Jahren festgestellt, dass auch ohne Stichwahl die Grundsätze der Wahlgleichheit, der Chancengleichheit und der unmittelbaren Wahl gewahrt bleiben. „Mir ist absolut unverständlich, dass sich die Grünen im Kreistag dieser Tatsache verweigern. Ich gehe davon aus, dass die anderen Fraktionen und Gruppen im Kreistag, insbesondere die SPD-Fraktion, dieses taktische Spielchen nicht mitmachen“, so der CDU-Kreisvorsitzende.